Mittwoch, 17. September 2008

Der Schutz der Privatsphäre

Sure 24: Das Licht

In dieser Sure wird erstmals ein echtes Gesetz verkündet. Wer seine Vorstellungen von heiligen Dokumenten an der Bibel orientiert, hat lange darauf gewartet. Du sollst nicht ist normalerweise nicht die Sprache des Koran. Hier wird nach meinem Eindruck eine Ausnahme gemacht, und es wird auch bald deutlich, warum.

Das Gesetz (Eine Sure, die wir herabsandten und zum Gesetz erhoben. Vers 1) lautet im ersten Satz: außerehelicher Geschlechtsverkehr ist strafrechtlich verboten. Aber es läuft sehr bald auf ein zweites Thema hinaus: die üble Nachrede, es habe außerehelicher Verkehr stattgefunden, ist ebenfalls strafrechtlich verboten, und dann, als drittes, bricht es aus dem Propheten ganz konkret heraus: Warum seid ihr der Lüge nicht entgegengetreten? (Vers 12)

Es ist eine allbekannte üble Nachrede gemeint, die dem Propheten bis heute schadet: er halte es mit der Kontrolle seiner sexuellen Begierden nicht so genau und sein Hausstand sei ihm darin gleich. Zwei konkrete Verfehlungen nennen meine Kommentare: die Ehe Mohammeds mit der geschiedenen Frau seines Stiefsohnes Said bin Haritah und das nächtliche Alleinsein seiner Lieblingsfrau Ayscha mit einem fremden Mann. Für beides wurden dem Propheten offenbar Vorhaltungen gemacht, deren Zielsetzung klar war, es sollte seine moralische Integrität in Frage gestellt und damit sein Führungsanspruch in Zweifel gezogen werden.

Seine Antwort ist menschlich gesprochen eine donnernde Gesetzesverschärfung. Auf außerehelichen Geschlechtsverkehr steht ab sofort eine öffentliche Strafe, Peitschenhiebe! Das betrifft ihn natürlich auch selbst: wenn je bei ihm und in seinem Haushalt etwas Ähnliches vorfiele, gäbe es keine Gnade. Aber sofort heißt es dann aber auch: wehe denen, die in dieser Beziehung Gerüchte streuen, ihnen wird es nicht besser gehen. Peitschenhiebe auch für sie!

Im späteren Verlauf bleibt die Sure beim Problem der sexuellen Beziehung von Mann und Frau und nimmt sich deren Kern vor: der Austausch von körperlichen Reizen. Hier wird die Sure sozusagen präventiv und schränkt die Möglichkeiten ein, daß Männer und Frauen Reize austauschen oder sich in verfänglichen Situationen begegnen. Die gläubigen Frauen sollen ihre Reize nicht zur Schau tragen (Vers 31), sie sollen einen Schleier über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur einem begrenzten Teil von Menschen zeigen – einem Kreis, der in westlichen Gesellschaften in etwa unter das Inzestverbot fallen würde. Nichten und Neffen etwa dürfen eine gewisse Nacktheit der Tante sehen, das schadet nicht.

Zu den Tageszeiten, in denen sich Menschen für gewöhnlich weitestgehend entkleiden, und die in Vers 57 genau bezeichnet werden, sollen selbst die eigenen Kinder und die Sklaven das Zimmer nicht ohne Anklopfen betreten, bzw. ohne eine vorherige Frage.

Der Schleier wird hier eingeführt, allerdings zunächst wohl als Schleier über dem Busen (Vers 31), der in vorislamischen Zeiten laut meinem Kommentar nur durch ein dünnes Hemd bedeckt war. Wie auch immer, daß man seine Reize nicht zur Schau tragen sollte, ist eine verständliche, wenn auch heute in westlichen Kulturen weitestgehend unbekannte Lebensregel. So, wie sie hier dargelegt wird, begründet sie nach meinem Verständnis keine drakonischen Vermummungsregeln für Frauen. Ein gute Portion Dezenz, wenn man es nüchtern sieht, nicht mehr und nicht weniger.

1 Kommentar:

Nureddin Öztas hat gesagt…

Lieber Herr Runkel,
'Die gläubigen Frauen sollen ihre Reize nicht zur Schau tragen (Vers 31), sie sollen einen Schleier über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur einem begrenzten Teil von Menschen zeigen – einem Kreis, der in westlichen Gesellschaften in etwa unter das Inzestverbot fallen würde. Nichten und Neffen etwa dürfen eine gewisse Nacktheit der Tante sehen, das schadet nicht.'
Das hat nichts mit Inzest oder ähnlichem zu tun. Neben Nicht-ehelichem Sex ist Inzest, Unzucht, Homosexualität, Pädophilie, Sex an Tieren klar verbotene Handlungen im Islam. Hier ist lediglich gemeint, daß Neffen und Nichten wie eigene Kinder gelten und daher Ihnen nicht der Schleier bedarf.
MFG
Nureddin Öztas